Geschenkt ist nicht zu teuer

Schützen Sie Ihr Haus mit Protector-V

Wenn der Staat etwas fördert, dann sollte man das auch nutzen, das habe ich schon in meiner Berufsausbildung gelernt. Erst kürzlich hatte ich einen Anruf in meinem Büro. Ein junger Mann war dran und wollte mich um die Änderung einer Rechnung bitten. Interessant war, dass es hierbei um die Absetzung von der Steuer ging. Er hatte sich eine Alarmanlage für seine Geschäftsräume einbauen und installieren lassen.
Wussten Sie, dass man die Handwerksleistung dafür von der Steuer absetzen kann?
Noch viel interessanter fand ich aber seinen Hinweis, den ich zugegebener Maßen etwas zähneknirschend angenommen habe, aber nach längerem Nachdenken, diesen als sehr hilfreich empfunden habe und den Tipp jetzt für auch an Sie als Leser weitergeben möchte.
Seit einigen Monaten ist es beschlossen, dass der Staat einbruchhemmende Maßnahmen fördert. Endlich, kann man da nur sagen, denn die Kriminalstatistik 2014 weist den höchsten Stand der vergangenen 16 Jahre auf. Nicht unschuldig sind daran organisierte Einbrecherbanden, die professionell und geschickt einen jeden Raubzug, leider mit Erfolg, planen und ausführen.
Unser Innenminister Thomas de Maiziére bittet die Bevölkerung sich in die Spur zu machen und sich abzusichern mit Alarmanlage und speziellen Schlössern. Recht hat er! Wichtig sind in der Tat Schlösser an denen sich Kriminellen die Zähne ausbeißen und eine Alarmanlage, die anschlägt, wenn die Täter dann ein Fenster einschlagen möchten. Hierfür hat der Staat 10 Mio. EUR bis 2017 für die Einzelmaßnahmen eingerichtet. Das heißt, wer sich entscheidet, Videokameras, Notrufsysteme, Bewegungsmelder, sowie einbruchhemmende Türen oder Sicherungen der Fenster anzustreben, der kann hierfür Unterstützung erhalten.
Genauer gesagt gibt es hier 1 Zehntel an Förderung, von dem was der Einzelne aufgewendet hat. Dabei ist es egal, ob man Mieter oder Besitzer einer Immobilie ist oder ob es einer Wohnung oder ein Haus ist. Der Investitionsspielraum in dem man sich hier bewegen darf und der förderungsberechtigt ist, liegt bei mindestens 2000,00 EUR und höchstens 15000,00 EUR. Das heißt für Sie, wenn Sie 3000,00 EUR für Ihre Sicherheit aufbringen, dann brauchen Sie nur 2700,00 EUR selber tragen.
Vielleicht klingt es nicht so spannend im ersten Moment. Denkt man aber mal darüber nach, dass sein ganzes zu Hause verwüstet wird, die vollständige Privatsphäre durchforstet ist und zudem noch lebenswichtige Dinge, die ein jeder im Alltag braucht, einfach weg sind, vielleicht sogar der geerbte Ring von Oma, so wird einem bestimmt mulmig. Die Rennereien zur Versicherung, die Aufstellungen dafür, die Neuanschaffungen sind zusätzliche Dinge mit dem man sich befassen muss, wenn Einbrecher erfolgreich waren.
Wissen Sie worauf ich hinaus möchte? Genau, egal wie viel diese 10 % Förderung letztendlich sind, sie bekommen Sie einfach so, geschenkt vom Staat und bewahren sich zudem noch vor bösen Überraschungen.
Nun gut einfach so ist vielleicht nicht ganz richtig. Jetzt kommen wir wieder zu dem jungen Anrufer und seinem hilfreichen Tipp. Dieser erzählte mir nämlich, dass man die Beantragung der Förderung vornehmen soll, bevor man die Alarmanlage installieren lässt, nur dann erhält man auch die Förderung.
Wenn ich Sie jetzt begeistern konnte, für eine Absicherung, so fehlt nur noch wo man so eine Förderung beantragen kann, nicht wahr?
Alle Info erhalten sie bei der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter folgendem Link:
Einbruchschutz
Wir, die Remus-Sicherheitstechnik helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Alarmanlagen und Sicherheitsschlösser. Auch bei Türöffnungen und Schließanlagen sind wir der richtige Ansprechpartner. Sie erreichen unser Team täglich rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 – 854 954 4
oder besuchen Sie unsere Webseite: www.Protector-V.de
Beste Grüße
Anabel Lockner

Über:

AA Absicherungs- u. Aufsperrdienst GmbH
Herr Detlev Remus
Wickenfeld 11
59590 Geseke
Deutschland

fon ..: 02942/97891152
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