Mieter darf Abrechnungen über die Betriebskosten selbst korrigieren und Nebenkostenvorauszahlungen verringern Von PM-Ersteller 24.07.2013 Allgemein Keine Kommentare Mieter sind nach aktueller Rechtsprechung berechtigt, die Abrechnung des Vermieters über die Betriebskosten zu korrigieren und die Vorauszahlungen ggf. zu senken.... [Weiterlesen...]