Die Räum- und Streupflicht – “ lästiges Schneeräumen“ Von PM-Ersteller 23.01.2017 Allgemein Keine Kommentare Die gesetzliche Räum- und Streupflicht besagt, dass bei Schneefall zwischen ca. 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss. Streusalz darf nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.... [Weiterlesen...]