Nicht nur Jahrgang 1972 kann Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung nachzahlen Von PM-Ersteller 10.11.2016 Allgemein Keine Kommentare Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.... [Weiterlesen...]