Die Belastungen durch Betriebskosten und Nebenkosten haben in den letzten Jahren Größenordnungen erreicht, dass von den Nebenkosten als der "zweiten Miete" gesprochen wird....
Wenn in einem Wohnraummietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter "die Betriebskosten" zu tragen hat, kann der Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung umlegen....