Strom vom Dach: Photovoltaikanlagen richtig versichern

Scheint die Sonne, lacht das Herz – besonders bei Besitzern von Solaranlagen. Aufgrund kontinuierlich steigender Energiekosten entscheiden sich immer mehr Haushalte für eine Photovoltaikanlage.

So meldete der Bundesverband Solarwirtschaft für 2012 mit 1,3 Mio. Photovoltaikanlagen und 28 Mrd. Kilowattstunden erzeugten Strom einen neuen deutschen Rekord. Damit können rund 8 Millionen Haushalte ihren Jahresstrombedarf decken.

Die eigene Photovoltaikanlage hat für viele Betreiber aber nicht nur Umweltaspekte. Mit den Solarmodulen auf dem Dach wollen sie auch von der ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren. Denn die Kosten für eine Photovoltaikanlage können, abhängig von der Größe, schnell den Neupreis für einen Mittelklassewagen erreichen. Das bringt wiederum verstärkt Kriminelle, so genannte Sonnendiebe auf die Spur, die nachts mit Lkws kommen und ganze Anlagen abmontieren.

„Deshalb sollten private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage betreiben oder anschaffen wollen, prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung ausreichend Schutz bei finanziellen Verlusten durch Diebstahl, Schäden und Ertragsausfall bietet“, so Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg. Denn viele Wohngebäudeversicherungen decken Schäden an den Anlagen nicht oder nur bedingt ab.

Ist die Aufnahme einer Photovoltaik-Anlage in einen bestehenden Versicherungsvertrag vorgesehen, sollte umgehend die Versicherungsgesellschaft informiert werden. Umfassenden Schutz bieten spezielle Versicherungen für Photovoltaikanlagen, die zum Beispiel als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden können.

Sie ersetzen, abhängig von dem jeweils vereinbarten Versicherungsschutz, beispielsweise nicht nur Diebstahl und Schäden durch Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser, sondern leisten auch bei Überspannungsschäden, Kurzschluss und Überstrom sowie Konstruktions-, Material- und Bedienungsfehlern bis hin zur Ungeschicklichkeit oder dem Vorsatz Dritter. Und Betreiber einer Photovoltaikanlage, die für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom eine Vergütung erhalten, sollten darauf achten, dass die Photovoltaikversicherung auch Ertragsausfälle für einen bestimmten Zeitraum übernimmt, wenn die Anlage aufgrund einer versicherten Gefahr keinen Strom erzeugen kann.

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